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Wer bestimmt in der Gemeinde? Ein Schaubild

Wer bestimmt in der Gemeinde? Das Schaubild erklärt Bürgerschaft, Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung in Baden-Württemberg verständlich.

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Ob der Marktplatz umgebaut wird, ob ein neues Baugebiet entsteht oder wie hoch die Kita-Gebühren ausfallen – all das wird nicht in Stuttgart oder Berlin entschieden, sondern im Rathaus vor Ort. Doch wer entscheidet dort eigentlich? Die Frage wer bestimmt in der Gemeinde – ein Schaubild sucht nach einer klaren Antwort, und genau die liefert dieser Beitrag. Wir erklären den Aufbau einer Gemeinde in Baden-Württemberg Schritt für Schritt, beschreiben die Rollen von Bürgerschaft, Gemeinderat und Bürgermeister und zeigen, welche Aufgaben vor Ort erledigt werden – verständlich für Schülerinnen und Schüler ebenso wie für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Grundlagen der Kommunalpolitik: Was ist eine Gemeinde eigentlich?

Eine Gemeinde ist die kleinste politische Einheit in Deutschland mit eigener Verwaltung. Sie umfasst ein bestimmtes Gebiet und alle Menschen, die dort wohnen. Das Grundgesetz garantiert den Gemeinden in Artikel 28 das Recht, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Fachleute sprechen von kommunaler Selbstverwaltung.

Für Kinder erklärt lässt sich das so zusammenfassen: Eine Gemeinde ist wie ein großes Zuhause für alle Menschen, die in einem Ort leben. Damit dort alles funktioniert – Straßen, Schulen, Spielplätze, Wasser –, braucht es Menschen, die Entscheidungen treffen, und eine Verwaltung, die diese Entscheidungen umsetzt.

Gemeinden gibt es in unterschiedlichen Größen: vom kleinen Dorf mit wenigen Hundert Einwohnern bis zur Großstadt. Größere Gemeinden tragen oft den Titel „Stadt“, rechtlich gelten für sie aber im Kern dieselben Regeln. Wie die Gemeinde organisiert ist, legt jedes Bundesland in einer eigenen Gemeindeordnung fest. In Baden-Württemberg gilt die sogenannte Süddeutsche Ratsverfassung, auf die sich dieser Beitrag konzentriert.

Gemeinden verändern sich mit der Zeit: Einwohnerzahlen wachsen oder schrumpfen, Betriebe kommen und gehen, neue Aufgaben entstehen. Was sich hinter solchen Veränderungen verbirgt, beschreibt der Beitrag Strukturwandel einfach erklärt.

Wer bestimmt in der Gemeinde? Das Schaubild der Kommunalpolitik

Der Aufbau einer Gemeinde lässt sich als Schaubild mit drei Ebenen darstellen. An der Spitze steht nicht etwa der Bürgermeister, sondern die Bürgerschaft – denn von ihr geht alle Macht aus.

Das Schaubild in Textform

Ebene 1 – Die Bürgerinnen und Bürger

  • wählen den Gemeinderat (alle fünf Jahre)
  • wählen den Bürgermeister direkt (alle acht Jahre)
  • können per Bürgerbegehren und Bürgerentscheid selbst über Sachfragen abstimmen

↓ wählen ↓

Ebene 2 – Die beiden Organe der Gemeinde

  • Gemeinderat: Hauptorgan, Volksvertretung, legt die Grundsätze fest und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten
  • Bürgermeister: Vorsitzender des Gemeinderats mit Stimmrecht, Leiter der Verwaltung, vertritt die Gemeinde nach außen

↓ beauftragen und leiten ↓

Ebene 3 – Die Gemeindeverwaltung

  • setzt die Beschlüsse des Gemeinderats um
  • erledigt die laufenden Geschäfte, etwa im Bürgeramt, Bauamt oder Ordnungsamt

Wer hat welche Rolle?

OrganWie es ins Amt kommtAmtszeitWichtigste Rolle
GemeinderatWahl durch die Bürgerschaft5 Jahreentscheidet über Grundsatzfragen, Haushalt, Satzungen
BürgermeisterDirektwahl durch die Bürgerschaft8 Jahreleitet Verwaltung und Gemeinderatssitzungen
VerwaltungEinstellung durch die Gemeindeunbefristetsetzt Beschlüsse um

Wer also fragt, wer in der Gemeinde bestimmt, erhält die Antwort: Der Gemeinderat entscheidet über die großen Linien, der Bürgermeister führt die Verwaltung und bereitet die Entscheidungen vor – und beide sind der Bürgerschaft verantwortlich. Mehr über die Rolle an der Spitze des Rathauses erfahren Sie im Beitrag Was ist ein Bürgermeister eigentlich genau?.

Der Gemeinderat: Das wichtigste Organ der Bürgerbeteiligung

Der Gemeinderat ist nach der Gemeindeordnung das Hauptorgan der Gemeinde. Er entscheidet über alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich dem Bürgermeister übertragen sind – darunter den Haushalt, Bebauungspläne, Gebühren und Satzungen. In Städten heißt er Stadtrat beziehungsweise Gemeinderat, seine Mitglieder werden oft als Stadträtinnen und Stadträte bezeichnet.

Wer wählt den Gemeinderat?

Den Gemeinderat wählen die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde. In Baden-Württemberg dürfen bei Kommunalwahlen bereits Jugendliche ab 16 Jahren wählen. Neben deutschen Staatsangehörigen sind auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten wahlberechtigt, wenn sie in der Gemeinde wohnen. Eine Besonderheit des baden-württembergischen Wahlrechts sind das Kumulieren und Panaschieren: Wählerinnen und Wähler können einzelnen Kandidierenden bis zu drei Stimmen geben und Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Listen verteilen. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt der Beitrag Gemeinderat wählen: Eine einfache Anleitung.

Wie viele Mitglieder ein Gemeinderat hat, hängt von der Einwohnerzahl ab: Je größer die Gemeinde, desto größer das Gremium.

Gemeinderat und Gehalt: ein Ehrenamt

Ein festes Gehalt bekommen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nicht. Das Amt ist ein Ehrenamt. Für ihren Aufwand – Sitzungen, Vorbereitung, Termine – erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe jede Gemeinde in einer eigenen Satzung festlegt. Sie fällt in kleinen Gemeinden meist deutlich niedriger aus als in Großstädten. Wer selbst kandidieren möchte, findet die Voraussetzungen im Beitrag Lokalpolitik hautnah: Wie man Mitglied im Gemeinderat wird.

Aufgaben der Gemeinde: Was wird vor Ort entschieden?

Die Aufgaben einer Gemeinde lassen sich in drei Gruppen einteilen. Für Kinder erklärt: Manche Aufgaben muss die Gemeinde erledigen, manche darf sie freiwillig übernehmen, und bei manchen sagt ihr das Land, wie sie es tun soll.

AufgabenartWas das bedeutetBeispiele
Freiwillige AufgabenDie Gemeinde entscheidet selbst, ob und wieSchwimmbad, Bücherei, Jugendhaus, Vereinsförderung
PflichtaufgabenDie Gemeinde muss sie erfüllen, entscheidet aber über das WieKindergärten, Grundschulgebäude, Abwasser, Feuerwehr, Bauleitplanung
WeisungsaufgabenDas Land gibt vor, was zu tun ist und wieMelde- und Passwesen, Durchführung von Wahlen

Diese Einteilung zeigt, wo der Gemeinderat wirklich gestalten kann. Bei den freiwilligen Aufgaben ist der Spielraum am größten – aber nur, wenn genug Geld im Haushalt übrig bleibt. Gerade in finanziell angespannten Zeiten geraten deshalb häufig Schwimmbäder, Büchereien oder Zuschüsse für Vereine unter Druck.

Für den Unterricht eignet sich eine einfache Übung: Schülerinnen und Schüler sammeln Einrichtungen in ihrem Wohnort und ordnen sie einer der drei Aufgabenarten zu. So wird schnell sichtbar, wie viel Politik im eigenen Alltag steckt.

Viele dieser Aufgaben würden ohne das Engagement der Bürgerinnen und Bürger kaum funktionieren – von der Freiwilligen Feuerwehr bis zum Förderverein der Schule. Anregungen dazu bietet der Beitrag mit Beispielen für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Gemeinde.

Zusammenwirken von Bürgermeister und Gemeinderat in Baden-Württemberg

In der Süddeutschen Ratsverfassung hat der Bürgermeister eine starke Stellung. Er wird direkt von der Bürgerschaft gewählt, ist Vorsitzender des Gemeinderats mit eigenem Stimmrecht und zugleich Chef der Verwaltung. Damit vereint er Aufgaben, die in anderen Systemen getrennt sind.

So läuft eine Entscheidung ab

Am Beispiel eines neuen Kindergartens lässt sich das Zusammenspiel gut nachvollziehen:

  1. Vorbereitung: Die Verwaltung unter Leitung des Bürgermeisters ermittelt den Bedarf, sucht Standorte und berechnet die Kosten.
  2. Beratung: Die Vorlage geht in den zuständigen Ausschuss und anschließend in den Gemeinderat.
  3. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt öffentlich ab. Der Bürgermeister leitet die Sitzung und stimmt mit.
  4. Umsetzung: Die Verwaltung setzt den Beschluss um – vom Bauantrag bis zur Personalplanung.
  5. Kontrolle: Der Gemeinderat überwacht die Ausführung und kann Auskunft verlangen.

Der Bürgermeister kann einem Beschluss widersprechen, wenn er ihn für rechtswidrig oder für die Gemeinde nachteilig hält. Dann muss der Gemeinderat erneut beraten. Über allem steht die Rechtsaufsicht des Landes, die prüft, ob die Gemeinde sich an die Gesetze hält.

Die Bürgerschaft hat das letzte Wort

Am Ende zeigt das Schaubild, dass die Bürgerinnen und Bürger an der Spitze stehen. Sie wählen beide Organe und können über Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wichtige Fragen sogar direkt selbst entscheiden. Wer bestimmt in der Gemeinde? Letztlich die Menschen, die dort wählen gehen – oder eben nicht. Was Wählerinnen und Wähler vor dem nächsten Wahltermin wissen sollten, fasst der Beitrag Wahlsonntag in der Region zusammen.

Häufige Fragen (FAQ)

Häufige Fragen

Wer bestimmt in der Gemeinde?
Die Bürgerinnen und Bürger wählen den Gemeinderat und den Bürgermeister. Der Gemeinderat ist das Hauptorgan und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten, der Bürgermeister leitet die Verwaltung und die Sitzungen des Gemeinderats. Über Bürgerentscheide kann die Bürgerschaft auch direkt entscheiden.
Wie ist eine Gemeinde aufgebaut?
In Baden-Württemberg lässt sich der Aufbau in drei Ebenen darstellen: die Bürgerschaft als Wählerschaft, die beiden Organe Gemeinderat und Bürgermeister sowie die Gemeindeverwaltung, die die Beschlüsse umsetzt.
Was sind die Aufgaben einer Gemeinde (einfach erklärt)?
Manche Aufgaben muss die Gemeinde erledigen, etwa Kindergärten, Abwasser oder Feuerwehr. Andere übernimmt sie freiwillig, zum Beispiel ein Schwimmbad oder eine Bücherei. Bei Weisungsaufgaben wie dem Passwesen gibt das Land genau vor, was zu tun ist.
Wer wählt den Gemeinderat?
Die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, in Baden-Württemberg bereits ab 16 Jahren. Auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, die in der Gemeinde wohnen, dürfen mitwählen. Gewählt wird alle fünf Jahre.
Was verdient ein Gemeinderat?
Ein Gehalt gibt es nicht, denn das Amt ist ein Ehrenamt. Gemeinderätinnen und Gemeinderäte erhalten eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe jede Gemeinde per Satzung festlegt. In Großstädten fällt sie meist höher aus als in kleinen Gemeinden.
Welche Rolle hat der Bürgermeister im Vergleich zum Gemeinderat?
Der Bürgermeister wird direkt für acht Jahre gewählt, leitet die Verwaltung, bereitet Beschlüsse vor und führt den Vorsitz im Gemeinderat mit eigenem Stimmrecht. Die grundlegenden Entscheidungen trifft jedoch der Gemeinderat als Hauptorgan.