Was ändert sich bei der Gesundheitsreform 2026?
Die Gesundheitsreform 2026 bringt höhere Zuzahlungen, neue Krankengeld-Regeln und Einschnitte bei der Familienversicherung. Alles Wichtige im Überblick.

Die Gesundheitsreform 2026 bringt für Millionen gesetzlich Versicherter in Deutschland spürbare Veränderungen — von höheren Zuzahlungen über den Wegfall bestimmter Leistungen bis hin zu neuen Regeln beim Krankengeld. Wer frühzeitig weiß, was sich ändert, kann sich finanziell und organisatorisch darauf einstellen.
Die Gesundheitsreform 2026: Ein Wendepunkt für die gesetzliche Krankenversicherung
Das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz — kurz: die Gesundheitsreform 2026 — markiert den größten Einschnitt in die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahren. Der Gesetzgeber reagiert damit auf strukturelle Defizite in den Krankenkassen, die sich durch demografischen Wandel, steigende Arzneimittelkosten und eine zunehmende Zahl chronisch Erkrankter aufgebaut haben. Bereits im Sommer 2026 traten erste Regelungen in Kraft; der Großteil der Änderungen folgt ab Januar 2027 und ein weiterer Block ab 2028.
Für Versicherte bedeutet das vor allem eines: Mehr Eigenverantwortung und — in einigen Bereichen — höhere Kosten. Gleichzeitig soll die Reform langfristig die Beitragsstabilität sichern und Überversorgung abbauen. Ob dieses Ziel erreicht wird, bleibt abzuwarten. Was sich konkret ändert, erklärt dieser Überblick in zeitlicher Reihenfolge.
Wer sich zudem fragt, wie die parallele Krankenhausreform und ihre Bedeutung das Versorgungsgeschehen verändert, findet dort ergänzende Informationen zu den strukturellen Umbauten im Klinikwesen — beides zusammen formt das neue Gesundheitssystem.
Höhere Kosten: Zuzahlungen und Wegfall von Leistungen ab 2027
Der finanzielle Druck auf Versicherte steigt ab 2027 in mehreren Bereichen spürbar. Zunächst zur Erhöhung der Zuzahlungen: Wer Medikamente, Physiotherapie oder häusliche Krankenpflege in Anspruch nimmt, wird mehr aus eigener Tasche zahlen müssen. Konkret steigen die Zuzahlungen bei Arzneimitteln von derzeit 5–10 Euro je Packung auf 6–12 Euro. Bei physiotherapeutischen Behandlungen erhöht sich der Eigenanteil je Sitzung um rund 2 Euro — was sich bei einer typischen Behandlungsserie von zehn Einheiten schnell auf 20 Euro summiert.
Gleichzeitig fällt mit der Streichung von Homöopathie eine langjährig diskutierte Kassenleistung vollständig weg. Homöopathische Behandlungen sowie anthroposophische Arzneimittel werden ab 2027 nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Wer weiterhin auf diese Therapieformen setzt, trägt die Kosten vollständig selbst. Ebenso betroffen ist die sogenannte Heilpraktikererstattung bei einigen Kassen — auch hier wird der Leistungskatalog ausgedünnt.
Neu eingeführt wird außerdem eine Pflicht zur Zweitmeinung vor bestimmten planbaren Operationen. Wer etwa einen Eingriff an der Wirbelsäule oder eine Knieoperation plant, muss künftig ein unabhängiges ärztliches Gutachten einholen. Diese Regelung soll Überversorgung reduzieren, bedeutet für Betroffene aber einen zusätzlichen organisatorischen Schritt.
Gerade wer langfristig plant, sollte prüfen, ob ein Krankenkassenwechsel leicht gemacht werden kann — denn nicht alle Kassen reagieren identisch auf die neuen gesetzlichen Vorgaben. Manche bieten Zusatzleistungen oder günstigere Zusatzbeiträge, die Kostensteigerungen abfedern.
Zahnersatz und Vorsorge: Worauf Patienten sich einstellen müssen
Beim Zahnersatz sinken die Festzuschüsse ab 2027 im Durchschnitt um fünf bis sieben Prozentpunkte. Das bedeutet: Der Anteil, den die Kasse bei einer Krone oder Brücke übernimmt, verringert sich — wer ein lückenloses Bonusheft vorweisen kann, profitiert weiterhin von erhöhten Zuschüssen, doch selbst mit perfektem Bonusheft steigt der Eigenanteil für aufwendigere Versorgungen. Zahntechnisch hochwertige Versorgungen wie Implantate bleiben Privatleistung; hier ändert sich grundsätzlich nichts.
Neu und positiv zu bewerten ist dagegen das erweiterte Hautkrebs-Screening: Ab 2028 erhalten Versicherte mit nachgewiesenem erhöhtem Risiko — etwa aufgrund familiärer Vorbelastung oder intensiver UV-Exposition im Beruf — Anspruch auf häufigere und detailliertere Hautkrebsvorsorge. Bisher war das Screening auf alle Versicherten ab 35 Jahren im Zwei-Jahres-Rhythmus begrenzt; die neue Regelung erlaubt jährliche Untersuchungen für Risikogruppen.
Gleichzeitig lohnt es sich, die Präventionsangebote der Kassen genauer zu prüfen. Einige Kassen bauen ihr Bonusprogramm aus, um den Wegfall anderer Leistungen zumindest teilweise zu kompensieren. Wer regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, kann Boni zwischen 50 und 150 Euro jährlich erhalten — je nach Kassenprogramm.
Was bleibt erhalten?
Trotz aller Einschnitte bleibt der Kernbestand der gesetzlichen Krankenversicherung unangetastet: Arztbesuche, stationäre Behandlungen, Krebsscreenings wie die Darmspiegelung, Mammagrafiescreening und die regulären Kinderfrüherkennungsuntersuchungen werden weiterhin vollständig übernommen. Auch die Psychotherapie bleibt als Kassenleistung erhalten — ein wichtiger Punkt angesichts steigender psychischer Erkrankungen.
Neue Grenzen: Beitragsbemessung und Familienversicherung
Ab 2027 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung außerordentlich stark an — von derzeit 5.512,50 Euro auf voraussichtlich 6.150 Euro monatlich. Das bedeutet: Gut- und Besserverdiener zahlen auf einen größeren Teil ihres Einkommens den vollen GKV-Beitrag. Wer monatlich 6.000 Euro brutto verdient, zahlt künftig auf das gesamte Gehalt Beiträge, nicht mehr nur auf den bisherigen Deckelbetrag. Bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent macht das im Jahr rund 770 Euro mehr aus.
Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze — also die Grenze, ab der Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln dürfen — entsprechend an. Wer bisher knapp über der alten Grenze lag und in die PKV wechseln wollte, muss nun höher verdienen, um diese Option zu erhalten. Für Beamte und Selbstständige ändert sich daran grundsätzlich nichts.
Ab 2028 wird die beitragsfreie Familienversicherung eingeschränkt. Bisher konnten Ehepartner ohne eigenes Einkommen oder Kinder kostenlos mitversichert werden. Künftig gilt: Wer kein Kind im Haushalt betreut und selbst über 450 Euro Minijob-Einkommen hinauskommt, verliert den Anspruch auf beitragsfreie Mitversicherung. Konkret sind davon vor allem Paare betroffen, deren Kinder bereits volljährig sind und die bisher von der Regelung profitierten.
Für die Altersplanung insgesamt lohnt ein Blick auf die eigene Rentensituation: Wer die Altersvorsorge im Blick behält, kann besser einschätzen, ab welchem Zeitpunkt die eigene Beitragslast sinkt — oder ob ein Übergang in eine andere Versicherungsform sinnvoll sein könnte.
Auswirkungen auf Geringverdiener und Familien
Für Familien mit einem Verdiener und minderjährigen Kindern ändert sich bei der Familienversicherung bis 2028 nichts. Der klassische Fall — ein Elternteil berufstätig, das andere zuhause bei den Kindern — bleibt beitragsfrei. Geringverdiener unterhalb der Minijob-Grenze sind ebenfalls weiterhin beitragsfrei mitversicherbar. Die Einschränkungen treffen gezielt kinderlose Paare in der nachrückenden Lebensphase.
Krankengeld und Arbeitsunfähigkeit: Das ändert sich bei der Lohnfortzahlung
Beim Krankengeld bringt die Gesundheitsreform mehrere einschneidende Änderungen, die ab 2027 und 2028 gelten. Zunächst zur Wartezeit: Wer neu in eine gesetzliche Krankenversicherung eintritt — etwa nach einem Kassenwechsel — muss künftig drei Monate warten, bevor ein Krankengeldanspruch entsteht. Bisher galt diese Wartezeit nicht. Für Menschen, die ihre Kasse wechseln, ist das ein wichtiger Punkt.
Ab 2027 wird außerdem die Höhe des Krankengeldes neu gedeckelt: Bei längerer Arbeitsunfähigkeit wird das Krankengeld auf maximal 90 Prozent des Arbeitslosengeldes I begrenzt. Wer also bislang 70 Prozent seines Bruttoeinkommens als Krankengeld erhalten hat, bekommt künftig möglicherweise weniger — insbesondere dann, wenn das Nettoeinkommen vergleichsweise hoch war. Für viele Angestellte im mittleren Einkommensbereich bedeutet das eine spürbare Lücke.
Eine der innovativsten, aber auch komplexesten Neuerungen ist das Teil-Krankengeld ab 2028. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vollständig, aber noch teilweise arbeitsfähig ist, erhält künftig ein anteiliges Krankengeld. Statt wie bisher entweder voll krank oder voll gesund zu sein, gibt es nun eine offizielle Zwischenstufe: Wer zum Beispiel noch 50 Prozent seiner Arbeitsleistung erbringen kann, erhält Krankengeld für die verbleibenden 50 Prozent. Das entspricht einem Ansatz, der im Arbeitsmarkt im Wandel bereits diskutiert wird: flexiblere Übergänge zwischen Krankheit und Arbeitsfähigkeit zu ermöglichen, besonders in Berufen mit hohem Krankenstand.
Krankengeld-Änderungen 2027/2028 auf einen Blick:
- 3 Monate Wartezeit bei Kassenwechsel (ab 2027)
- Deckelung auf max. 90 % des Arbeitslosengeldes I (ab 2027)
- Einführung Teil-Krankengeld für Teilarbeitsfähige (ab 2028)
- Neue Regelung für Teilrentner mit Krankengeldanspruch (ab 2027)
Für Teilrentner gilt ab 2027 eine gesonderte Regel: Wer eine Teilrente bezieht und gleichzeitig arbeitet, hat bisher unter bestimmten Umständen keinen oder nur einen reduzierten Krankengeldanspruch gehabt. Die neue Regelung präzisiert und erweitert diesen Anspruch — ein Fortschritt für die wachsende Gruppe älterer Arbeitnehmer, die schrittweise in den Ruhestand wechseln.
Häufige Fragen (FAQ)
Häufige Fragen
- Was sind die wichtigsten Änderungen der Gesundheitsreform 2026?
- Die Reform bringt höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und Physiotherapie, den Wegfall von Homöopathie als Kassenleistung, eine Deckelung des Krankengeldes sowie Einschränkungen bei der beitragsfreien Familienversicherung ab 2028.
- Wann treten die Erhöhungen der Zuzahlungen in Kraft?
- Die erhöhten Zuzahlungen bei Arzneimitteln, Physiotherapie und häuslicher Krankenpflege treten ab Januar 2027 in Kraft. Erste Regelungen galten bereits ab Juli 2026.
- Welche Leistungen werden durch die Reform gestrichen?
- Ab 2027 werden homöopathische Behandlungen und anthroposophische Arzneimittel nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Auch die Festzuschüsse beim Zahnersatz sinken.
- Wie verändert sich die Familienversicherung ab 2028?
- Ab 2028 entfällt die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner ohne Kinder im Haushalt, sofern deren Einkommen die Minijob-Grenze übersteigt. Familien mit minderjährigen Kindern sind von dieser Änderung nicht betroffen.
- Gibt es Änderungen beim Krankengeld für Teilrentner?
- Ja, ab 2027 wird der Krankengeldanspruch für Teilrentner neu geregelt und erweitert. Zudem wird ab 2028 ein Teil-Krankengeld für Menschen eingeführt, die noch teilweise arbeitsfähig sind.
- Muss ich meine Krankenkasse aufgrund der Reform wechseln?
- Ein Wechsel ist nicht zwingend notwendig, kann aber sinnvoll sein. Unterschiedliche Kassen reagieren mit verschiedenen Zusatzangeboten und Beitragssätzen auf die Reform. Vergleichen Sie Leistungen und Zusatzbeitrag sorgfältig.





