Wie schreibt man Miete richtig?
Miete groß oder klein? Dieser Ratgeber erklärt Rechtschreibung, Grammatik und korrekte Formulierungen für Briefe, Überweisungen und Bürgschaften.

Wie schreibt man Miete richtig — mit großem oder kleinem Anfangsbuchstaben? Diese Frage stellen sich nicht nur Deutschlernende, sondern auch Muttersprachler, die sich beim Ausfüllen eines Überweisungsträgers oder beim Verfassen eines Mietschreibens unsicher sind. Die Antwort ist eindeutig: „Miete" schreibt man mit großem M — denn es handelt sich um ein Substantiv. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtschreibung, zeigt Ihnen, wie Sie Vermieter korrekt anschreiben, und gibt praktische Hinweise zu Verwendungszwecken, Bürgschaften und rechtlicher Absicherung rund um das Thema Miete.
Die richtige Schreibweise: Miete oder miete?
Das Deutsche kennt eine klare Regel: Substantive — also Nomen, Hauptwörter — werden stets großgeschrieben. „Miete" ist ein Substantiv und gehört damit in diese Kategorie. Korrekt ist also immer: die Miete, die monatliche Miete, eine Erhöhung der Miete.
Woher kommt die Verwirrung? Sie entsteht häufig durch die Verwechslung mit dem Verb „mieten". Hier ein direkter Vergleich:
| Form | Beispiel | Schreibweise |
|---|---|---|
| Substantiv | Ich zahle die Miete pünktlich. | Miete (groß) |
| Verb (1. Pers. Sg.) | Ich miete eine Wohnung. | miete (klein) |
| Verb (Imperativ) | Miete doch eine größere Wohnung! | Miete (groß — Satzanfang) |
Am Satzanfang wird natürlich auch das Verb großgeschrieben — das ist jedoch eine Satzregel, keine Wortklassenregel. Im Satzinneren gilt: Steht „miete" als Verbform, bleibt es klein; steht „Miete" als Nomen, bleibt es groß.
Deklination: Miete in verschiedenen Fällen
Das Substantiv „die Miete" gehört zur schwachen Deklination und ist im Deutschen stets feminin. In der Praxis sieht das so aus:
- Nominativ: Die Miete beträgt 850 Euro.
- Genitiv: Die Erhöhung der Miete war angekündigt.
- Dativ: Ich stimme einer Erhöhung der Miete nicht zu.
- Akkusativ: Ich überweise die Miete am 1. des Monats.
Im Plural lautet die Form „die Mieten" — zum Beispiel: „Die Mieten in Großstädten sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen." Auch diese Pluralform schreibt man selbstverständlich groß.
Wer tiefer in die Geheimnisse der deutschen Grammatik eintauchen möchte, findet in unserem Artikel Entdecke die Geheimnisse der deutschen Sprache einen umfassenden Leitfaden für Anfänger und Fortgeschrittene.
Anrede und Korrespondenz: So kontaktieren Sie Ihren Vermieter
Neben der Frage, wie man „Miete" schreibt, beschäftigt viele Mieter auch das formale Schreiben an den Vermieter. Ein höfliches, korrekt formuliertes Schreiben hinterlässt einen guten Eindruck und schützt Sie im Streitfall — denn schriftliche Kommunikation ist im Mietrecht besonders relevant.
Die richtige Anrede
In einem formellen Brief an den Vermieter gilt die Standardformel:
Sehr geehrter Herr [Nachname],
oder bei einer Vermieterin:
Sehr geehrte Frau [Nachname],
Falls Sie an eine Hausverwaltung schreiben und den zuständigen Ansprechpartner nicht kennen, verwenden Sie:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Anrede „Geehrter Herr" ohne das vorangestellte „Sehr" gilt in Deutschland als veraltet und leicht unhöflich — vermeiden Sie diese Form in offizieller Korrespondenz. Der Ausdruck „Sehr geehrter Herr" ist die sichere Wahl und entspricht dem Stil eines professionellen Schreibens.
Aufbau eines Mieterschreibens
Ein vollständiges formelles Schreiben enthält:
- Ihre vollständige Adresse (Absender) oben links oder rechts
- Adresse des Empfängers (Vermieter / Hausverwaltung)
- Ort und Datum rechts
- Betreffzeile (z. B. „Betr.: Mietwohnung [Adresse], Monat/Jahr")
- Förmliche Anrede
- Sachlicher Textkörper ohne Ausschweifungen
- Höfliche Schlussformel: „Mit freundlichen Grüßen"
- Unterschrift
Wenn Sie die Miete oder Nebenkosten im Schreiben erwähnen, gilt: Miete schreibt man groß, also „die monatliche Miete", „die Kaltmiete" oder „die Bruttomiete". Geldbeträge nennen Sie am besten in Ziffern und ausgeschrieben: „850,00 Euro (achthundertfünfzig Euro)".
Eine kluge Finanzplanung im Alltag hilft Ihnen übrigens dabei, die monatliche Miete als festen Budgetposten zu erfassen und Engpässe rechtzeitig zu erkennen.
Miete im Verwendungszweck: Worauf Sie beim Banktransfer achten sollten
Ein häufiges praktisches Problem: Was schreibt man im Verwendungszweck einer Überweisung, wenn man die Miete zahlt? Hier kommt es auf Klarheit und Vollständigkeit an — denn der Verwendungszweck dient sowohl Ihnen als auch dem Vermieter als Nachweis.
Empfohlenes Format für den Verwendungszweck
Ein gut formulierter Verwendungszweck enthält folgende Informationen:
- Art der Zahlung: Miete oder Kaltmiete
- Adresse der Wohnung (Straße, Hausnummer, ggf. Wohnungsnummer)
- Zeitraum: Monat und Jahr (z. B. „Juli 2025")
Ein Beispiel für einen korrekten Verwendungszweck:
Miete Musterstraße 12, 3. OG, Juli 2025
oder bei separater Nebenkostenvorauszahlung:
Kaltmiete + NK-Vorauszahlung Musterstraße 12, Juli 2025
Warum die richtige Formulierung wichtig ist
Im Streitfall — zum Beispiel wenn der Vermieter behauptet, eine Zahlung sei nicht eingegangen — ist der Kontoauszug mit dem Verwendungszweck Ihr wichtigstes Beweismittel. Ein unklarer oder fehlender Verwendungszweck kann die Zuordnung erschweren. Achten Sie darauf, dass das Wort „Miete" im Verwendungszweck großgeschrieben ist — nicht weil es grammatisch zwingend wäre (Verwendungszwecke folgen keinen Satzregeln), sondern weil es professionell und eindeutig wirkt.
Rechtliche Absicherung: Wenn es Probleme mit der Miete gibt
Nicht immer läuft das Mietverhältnis reibungslos. Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen oder ausbleibende Reparaturen durch den Vermieter — es gibt viele Situationen, in denen Mieter auf rechtliche Unterstützung angewiesen sind. Hier kommt die Mietrechtsschutzversicherung ins Spiel.
Was kostet eine Mietrechtsschutzversicherung?
Eine Mietrechtsschutzversicherung ist häufig Bestandteil einer umfassenderen Privatrechtsschutzversicherung. Die Kosten variieren je nach Anbieter, Selbstbeteiligung und Leistungsumfang erheblich. Als grobe Orientierung gilt:
- Reiner Mietrechtsschutz (selten als Einzelprodukt): ab ca. 50–80 Euro pro Jahr
- Privatrechtsschutz mit Mietanteil: zwischen 150 und 350 Euro pro Jahr
- Kombipakete (Privat, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz): 200–500 Euro jährlich
Die Selbstbeteiligung liegt je nach Tarif zwischen 0 und 500 Euro pro Schadensfall. Wichtig: Viele Versicherungen schließen bereits bestehende Streitigkeiten aus — schließen Sie eine Versicherung also ab, bevor ein Konflikt entsteht.
Wann lohnt sich die Absicherung?
Ein Rechtsstreit rund um die Miete kann schnell teuer werden. Anwaltskosten ab 200–300 Euro pro Stunde, Gerichtsgebühren und mögliche Gutachterkosten summieren sich. Allein ein erstinstanzliches Verfahren am Amtsgericht kostet bei einem Streitwert von 3.000 Euro (entspricht etwa drei Monatsmieten) leicht 500–800 Euro an Gerichtsgebühren — hinzu kommen Anwaltskosten beider Seiten.
Für Mieter in angespannten Wohnungsmärkten, die mit Mieterhöhungen oder Eigenbedarfskündigungen rechnen müssen, ist eine Rechtsschutzversicherung häufig eine sinnvolle Investition. Inwiefern ein spezialisierter Anwalt helfen kann, erläutert unser Beitrag Wann ein Anwalt für Mietrecht in Ingolstadt hilft.
Eine Rechtsschutzversicherung schützt nicht nur vor finanziellen Risiken — sie gibt Mietern auch das Selbstvertrauen, ihre Rechte konsequent einzufordern.
Besonderheiten bei Bürgschaften für die Miete
Gerade bei jungen Mietern oder Personen mit geringem Einkommen verlangen Vermieter häufig eine Bürgschaft als zusätzliche Sicherheit. Eine Bürgschaft für die Miete ist ein rechtlich verbindliches Dokument — und muss entsprechend sorgfältig formuliert werden.
Wie schreibt man eine Bürgschaft für die Miete?
Eine Mietbürgschaft ist eine schriftliche Erklärung, in der sich eine dritte Person (der Bürge) verpflichtet, für die Mietschulden des Mieters einzustehen, falls dieser nicht zahlt. Das Dokument sollte folgende Elemente enthalten:
- Vollständige Daten des Bürgen: Name, Adresse, Geburtsdatum
- Vollständige Daten des Mieters: Name und Adresse
- Angaben zur Mietwohnung: Adresse, Mietbeginn, monatliche Miete
- Umfang der Bürgschaft: Bis zu welchem Betrag haftet der Bürge? (z. B. „bis zur Höhe von drei Monatskaltmieten, entsprechend 2.550 Euro")
- Art der Bürgschaft: selbstschuldnerisch (Vermieter kann den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, ohne vorher den Mieter zu verklagen) oder einfache Bürgschaft
- Datum und Unterschrift des Bürgen
Wichtige Hinweise zur Formulierung
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist für den Vermieter deutlich wertvoller als eine einfache Bürgschaft — und wird dementsprechend häufiger verlangt. Das Wort „Miete" erscheint in solchen Dokumenten stets als Substantiv und wird groß geschrieben: „für die monatliche Miete", „ausstehende Mietrückstände", „Mietschulden".
Bürgen sollten sich bewusst sein: Mit der Unterzeichnung übernehmen Sie eine reale finanzielle Verpflichtung. Lassen Sie das Dokument im Zweifel von einem Rechtsanwalt oder einem Mieterverein prüfen, bevor Sie unterschreiben. Wer sich über seine Rechte und Pflichten im Wohnbereich informieren möchte, findet in unserem Artikel Rechtliche Grundlagen: Darf man eigentlich im Gewerbegebiet wohnen? weitere nützliche Hintergrundinformationen zum Wohnrecht.
Kaution und Bürgschaft — der Unterschied
Nicht selten werden Kaution und Bürgschaft verwechselt. Die Kaution ist eine Barleistung des Mieters selbst — üblicherweise bis zu drei Nettokaltmieten — und wird auf einem separaten Konto hinterlegt. Die Bürgschaft hingegen ist eine Erklärung einer dritten Person und erfordert keine sofortige Zahlung. In manchen Fällen akzeptieren Vermieter eine Bürgschaft anstelle der Kaution; häufiger verlangen sie beides.
Häufige Fragen (FAQ)
Häufige Fragen
- Wie schreibt man Miete richtig?
- Miete schreibt man mit großem M, da es sich um ein Substantiv (Nomen) handelt. Im Deutschen werden alle Hauptwörter großgeschrieben — also stets: die Miete, eine Miete, die Mieterhöhung.
- Wann schreibt man 'miete' klein?
- ‘Miete’ schreibt man nur dann klein, wenn es als Verbform (1. Person Singular von ‘mieten’) im Satzinneren steht — zum Beispiel: ‘Ich miete eine neue Wohnung.’ Am Satzanfang wird auch die Verbform großgeschrieben.
- Was gehört in den Verwendungszweck bei der Mietzahlung?
- Ein vollständiger Verwendungszweck enthält die Art der Zahlung (z. B. ‘Miete’), die genaue Adresse der Wohnung sowie den Zeitraum (Monat und Jahr). Beispiel: ‘Miete Musterstraße 12, Juli 2025’.
- Wie formuliert man eine Bürgschaft für Miete korrekt?
- Eine Mietbürgschaft muss schriftlich erfolgen und die vollständigen Daten von Bürge und Mieter, die Wohnungsadresse, den Bürgschaftsbetrag sowie die Art der Bürgschaft (selbstschuldnerisch oder einfach) und die Unterschrift des Bürgen enthalten.
- Was kostet eine Mietrechtsschutzversicherung im Durchschnitt?
- Ein reiner Mietrechtsschutz kostet ab ca. 50–80 Euro pro Jahr. Kombiniert mit einem Privatrechtsschutzpaket liegen die Kosten typischerweise zwischen 150 und 350 Euro jährlich, abhängig von Anbieter und Selbstbeteiligung.
- Wie spricht man den Vermieter in einem formellen Schreiben richtig an?
- Die korrekte Anrede lautet ‘Sehr geehrter Herr [Nachname],’ bzw. ‘Sehr geehrte Frau [Nachname],’ — bei unbekanntem Ansprechpartner: ‘Sehr geehrte Damen und Herren,’. Die Kurzform ‘Geehrter Herr’ ohne ‘Sehr’ gilt als veraltet und unhöflich.





